Der Elternbeirat 2011/2012

Vorsitzender:

Gruber Josef

Stellvertreter

Fäth Peter

Schriftführerin

Pfarrer Claudia

Die Mitglieder des Elternbeirats

lasse Name
5aG 1. Erden Züleya
  2. Lippert Hannelore
5b 1. Meyer Hermann-Josef
  2. Perocchio Sandra
6aG 1. Debald Sascha
  2. ---
6b 1. Reinhart Sandra
  2. Sawinski Anna Maria
7aG 1. Fäth Peter
  2. Gietmann Kerstin
8aG 1. Gruber Josef
  2. Rengiz Abdurrahman
8b 1. Hollunder Anne
  2. Hollunder Bernd
9aG 1. Ullrich Corinna
2. Pfarrer Claudia
9b 1. ---
  2. ---

Die Aufgaben des Elternbeirats

Die rechtlichen Grundlagen unserer Tätigkeit sind in den nachfolgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt:

1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - BayEUG vom 31. Mai 2000 (Art. 64 - 68)

Link: http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?purl=http://by.juris.de/by/EUG_BY_2000_rahmen.htm

 

Der Elternbeirat hat nach BayEUG Art.65 § 74 unter anderem die Aufgabe, in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, mitzuwirken. Hierzu gehört

  1. das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften zu
      vertiefen, 

  2. das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu
      wahren,

  3. den Eltern Gelegenheit  zur Unterrichtung und Aussprache zu geben,

  4. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
  5. bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag mitzuwirken.

Wünsche, Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats können sich insbesondere beziehen auf

  • grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs,
  • die Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, sowie Fragen der schulischen Freizeiterziehung,
  • die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und die Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse,
  • die Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie die Ausstattung der Schülerbibliothek,
  • grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule,
  • Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule,
  • die Einführung von Schulversuchen,
  • die Durchführung von Lehr- und Studienfahrten.